Häufig gestellte Fragen
Warum soll eine Radschnellverbindung zwischen Friedrichshafen und Baindt gebaut werden?
Die Radschnellverbindung soll das Angebot im umweltfreundlichen Verkehrssektor erweitern und den Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad durch eine qualitativ hochwertige Infrastruktur attraktiver machen. Dieses Angebot richtet sich vor allem an die Menschen, die auf ihren alltäglichen Wegen zu Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen mittlere und längere Distanzen zurücklegen und dabei das Fahrrad nutzen möchten bzw. bereits nutzen. Auch dem vorhandenen Radverkehr stellt die Radschnellverbindung ein besseres und sicheres Angebot dar.
Wer steht hinter dem Projekt?
Die Radschnellverbindung ist ein Gemeinschaftsprojekt von den Landkreisen Ravensburg und Bodenseekreis sowie den Städten Friedrichshafen, Ravensburg und Weingarten sowie den Gemeinden Meckenbeuren, Baienfurt und Baindt. Einen Teil der Strecke übernimmt das Land Baden-Württemberg in die eigene Baulast. Koordiniert wird das Vorhaben bis einschließlich der Linienbestimmung durch den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Im Anschluss übernehmen die jeweils zuständigen Baulastträger die Planung und Umsetzung in den einzelnen Abschnitten. Der Bund und das Land Baden-Württemberg unterstützen das Projekt finanziell.
Was bedeutet "RS 9"?
"RS 9" steht für die Radschnellverbindung Nummer 9 in Baden-Württemberg. Die Nummer der Radschnellverbindungen wird in der Reihenfolge der Förderbewilligung vergeben. Die Verbindung zwischen Friedrichshafen und Baindt ist demnach die 9. Radschnellverbindung in Baden-Württemberg, die einen Förderbescheid erhalten hat. Folgende Radschnellverbindungen werden in Baden-Württemberg außerdem noch geplant bzw. gebaut:
RS 1 Böblingen/Sindelfingen - Stuttgart
RS 2 Heidelberg - Mannheim
RS 3 Heilbronn - Bad Wimpfen
RS 4 Esslingen - Reichenbach
RS 5 Schorndorf - Fellbach
RS 6 Freiburg - Denzlingen - Waldkirch/Emmendingen
RS 7 Schopfheim - Lörrach (- Basel)
RS 8 Ludwigsburg - Waiblingen
RS 9 Friedrichshafen - Baindt
RS 10 Karlsruhe - Ettlingen
RS 11 Rottenburg - Tübingen
RS 12 Offenburg - Gengenbach
RS 13 Karlsruhe - Rastatt
RS 14 Ebersbach - Göppingen - Süßen
RS 15 Mannheim Innenstadt - Viernheim – Weinheim – Darmstadt / Bundesgartenschau
Steht der Linienverlauf der Radschnellverbindung endgültig fest?
Nein, der Linienverlauf steht noch nicht fest. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde eine Vorzugstrasse ermittelt, die einerseits eine theoretisch technisch umsetzbar ist und gleichzeitig auch nah an den Quellen und Zielen des Alltagsradverkehrs (Wohngebieten, Arbeitsplätzen, Schulen, Hochschulen) verläuft. Dadurch wird die erforderliche Mindestauslastung von 2.000 Radfahrten/Tag erreicht. Aufgrund dieses positiven Ergebnisses bildet der Linienverlauf aus der Machbarkeitsstudie die Ausgangsbasis für den aktuellen Planungsprozess. Die Streckenführung kann im Verlauf des Beteiligungsverfahrens und aktueller Planungen noch angepasst werden.
Geht von der Radschnellverbindung eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende – vor allem für zu Fuß Gehende – aus? Verträgt sich die Radschnellverbindung mit den Schulwegen?
Forschungsergebnisse der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigen, dass die durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeiten auf Radschnellverbindungen zwischen 18 und 22 km/h liegen. Sie sind somit gut verträglich mit dem Stadtverkehr. Weiterhin wurden im Rahmen des Forschungsprojektes keine Auffälligkeiten hinsichtlich der Unfallhäufigkeit und kein erhöhtes Konfliktrisiko zwischen Rad- und Fußverkehr festgestellt.
Die Radschnellverbindung ist ein Angebot für alle Menschen, die für ihre Alltagswege das Fahrrad nutzen möchten. Gerade für Schüler*innen weiterführender Schulen, die mit zunehmendem Alter eine eigenständige Mobilität entwickeln und an umweltfreundlichen Verkehrsmitteln interessiert sind, ist die Nutzung der Radschnellverbindung für den Weg zur Schule interessant. Weiterführende Schulen sollen deswegen möglichst direkt oder durch Anschlussrouten an die Radschnellverbindung angebunden werden. Kinder im KiTa- oder Grundschulalter, welche zu Fuß entlang der Radschnellverbindung unterwegs sind, erhalten durch den separaten Gehweg und die klar geregelte Verkehrsführung an Kreuzungen, einen zusätzlichen Schutz.
Wie viel kostet der Bau der Radschnellverbindung? Wer bezahlt Planung und Umsetzung?
Gemäß einer ersten groben Schätzung belaufen sich die Kosten, die für die Realisierung der Radschnellverbindung erforderlich sind, auf insgesamt ca. 39 Mio. Euro. Im Gesamtpreis sind neben den reinen Baukosten auch Kosten für Grunderwerb, Ausgleichsmaßnahmen, Planung, landschaftspflegerischer Begleitplanung und ökologische Fachgutachten, Steuern und Grundausstattung, wie StVO-Beschilderung, Markierung, Beleuchtung, Wegweisung, berücksichtigt.
Die Förderquote von Bund und Land beträgt 87,5 %. Die restlichen Kosten werden unter den Baulastträgern aufgeteilt.
Lohnt sich die Investition in eine Radschnellverbindung?
Die Umsetzung der Radschnellverbindung ist wirtschaftlich sinnvoll. Im Rahmen einer Nutzen-Kosten-Analyse wurde berechnet, dass der Nutzen des Vorhabens etwa doppelt so hoch ist wie die Investitionskosten.
Wann ist der Baustart? Wann kann auf dem Radschnellverbindung gefahren werden?
Im Jahr 2019 wurde die Machbarkeitsstudie, die die theoretisch technische Umsetzbarkeit und den wirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens bescheinigte, vorgelegt. Aufbauend auf der Akquise von Fördermitteln und der Zuordnung der Baulast werden seit 2020 die nächsten Planungsaufgaben vorbereitet. Dazu gehören die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Prüfung weiterer Varianten, die finale Linienbestimmung und die Bildung von Planungs- und Bauabschnitten. Der Handlungsaufwand in den Bauabschnitten variiert, weshalb es zu unterschiedlich langen Umsetzungszeiträumen kommt. Ziel ist es, die einfach umsetzbaren Abschnitte so schnell wie möglich für den Verkehr freizugeben. Nach und nach wird dann die gesamte Strecke realisiert.