Über Radschnellverbindungen

Die Qualität von Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg wird in den „Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg“ und in den „Musterlösungen für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg“ definiert. Radschnellverbindungen werden überwiegend im vorhandenen Straßen- und-Wegenetz geschaffen. Dies hat ökonomische und ökologische Gründe. Zudem lassen sich Radschnellverbindungen so viel schneller verwirklichen.

Um die an eine Radschnellverbindung gestellten Zielsetzungen zu erreichen, sollen diese mit folgenden Eigenschaften charakterisiert werden:

  • Länge der Gesamtstrecke mindestens 5 km

  • Interkommunale Verbindung zwischen Quellen und Zielen des Alltagsradverkehrs (direkte Einbindung bebauter Gebiete, da Radfahrende umwegempfindlich sind)

  • Bedeutende Verbindung für den Alltagsradverkehr (mehr als 2.000 Radfahrten pro Werktag auf dem überwiegenden Teil der Gesamtstrecke nach Ausbau der Gesamtrelation als Radschnellverbindung)

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Radschnellverbindung häufig als "Fahrradautobahn" bezeichnet. Anders als eine Autobahn soll eine Radschnellverbindung jedoch die Quellen und Ziele des Alltags möglichst direkt miteinander verbinden. Auf einer Strecke, die wie eine Autobahn an den Ortschaften vorbei führt, entstehen Umwege für den Radverkehr und die Verbindung wird somit weniger attraktiv für den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad. Radfahrende nutzen weiterhin die innerörtlichen Wege, um ihre Ziele ohne Umwege zu erreichen. Der Bau einer Radschnellverbindung ist dann nicht mehr wirtschaftlich, wenn die Auslastung sinkt. Darüber hinaus handelt es sich bei einer Radschnellverbindung, die eine durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit zwischen 18 und 22 km/h aufweist, um eine stadtverträgliche Infrastruktur, die mit ihren verschiedenen Führungsformen gut in das innerörtliche Straßen- und Wegenetz integriert werden kann.










Folgende grundsätzliche Anforderungen werden an Radschnellverbindungen gestellt:

  • Durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 20 km/h einschließlich der Wartezeiten an Kreuzungen, was einer Fahrgeschwindigkeit von 18 bis 22 km/h entspricht

  • Ausreichende Breiten, die das Nebeneinanderfahren und Überholen sowie das störungsfreie Begegnen jeweils zwei nebeneinander fahrender Radfahrender ermöglichen

  • Direkte, steigungsarme Linienführung

  • Möglichst wenig Beeinträchtigung durch andere Verkehrsarten (insbesondere durch Kfz-Verkehr)

  • Oberfläche aus Asphalt oder Beton

  • Städtebauliche Integration und landschaftliche Einbindung










Radschnellverbindungen werden an Kreuzungen in der Regel mit Vorfahrt geführt oder queren an besonderen Punkten mit Brücken und Tunneln. Andere Kreuzungstypen sind hinsichtlich ihrer Wartezeiten zu optimieren (zum Beispiel durch „Grüne Welle“, Querungshilfen).

Um störungsfreie und sichere Überholvorgänge ohne Beeinträchtigung des Gegenverkehrs zu ermöglichen, sollen Radwege im Zweirichtungsverkehr mit einer Breite von 4,00 m angelegt werden. Im Einrichtungsverkehr sind Überholvorgänge bei einer Breite von 3,00 m gut möglich. Eine Radschnellverbindung kann sich dabei über verschiedene Führungsformen erstrecken. Dazu gehören selbstständig geführte Wege ebenso wie die parallele Führung an Hauptverkehrsstraßen oder auf Nebenstraßen in Form von Fahrradstraßen.

Selbstständig geführte Verbindungen

Auf Hauptverkehrsstraßen innerhalb der Ortschaften

Auf Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ortschaften

Auf Nebenstraßen innerhalb der Ortschaften (z. B. als Fahrradstraße)

Auf Nebenstraßen außerhalb der Ortschaften (z. B. als Fahrradstraße)

Eine Radschnellverbindung gilt dann als Radschnellverbindung, wenn

  • auf mindestens 80 % der Strecke die Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen des Landes Baden-Württemberg eingehalten werden und

  • bis max. 10 % der Strecke weitestgehend den Zielstandard des RadNETZes Baden-Württemberg erfüllen.

  • Die verbleibende Streckenlänge muss mindestens den reduzierten Standards für Radschnellverbindungen genügen.

Radschnellverbindung reduziert

Im reduzierten Standard für Radschnellverbindungen, der einen Anteil von 20 % der Gesamtstrecke nicht überschreiten darf, werden geringere Breiten angesetzt. Aus diesem Grund kommt er dort zum Einsatz, wo die Realisierung der oben gezeigten Breiten aus Platzgründen nicht möglich ist oder um den Eingriff in sensible Naturräume zu verringern. Weiterhin ergänzen andere Führungsformen, wie zum Beispiel Schutzstreifen, das Spektrum an möglichen Maßnahmen.

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